Ziel: Dieser Artikel erläutert Ihnen die spezifischen Gesetze und Vorschriften für die Beförderung gefährlicher Güter. Bitte wenden Sie sich immer an Ihren gewünschten Versanddienstleister und beachten Sie auch dessen Richtlinien. Sendcloud haftet nicht für die Beschlagnahme dieser Güter. Bitte wenden Sie sich an Ihren Versanddienstleister, sollte dies der Fall sein.
Alle Versanddienstleister müssen die Rechtsvorschriften für den Transport gefährlicher Substanzen einhalten. Die Vorschriften für die Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße sind in einem europäischen Übereinkommen mit der Bezeichnung ADR (Accord européen relative au transport international de marchandises Dangereuses par Route) festgelegt.
Neben dem ADR müssen wir uns auch mit der deutschen Gefahrgutverordnung befassen.
Sendcloud unterstützt oder bietet keine Versandart an, die den Transport solcher Stoffe erlaubt.
Was ist nicht erlaubt?
Die Beförderung gefährlicher Güter ist nur in maximalen (stoffspezifischen) Mengen, auch Limited Quantities (LQ) genannt, erlaubt. Voraussetzung für den Versand als LQ ist eine ordnungsgemäße Verpackung, die mit einem rautenförmigen Logo gekennzeichnet ist, nämlich:

Wenn eine oder mehrere der folgenden Kennzeichnungen (oder Variationen davon) auf einer Sendung vorhanden sind, fällt die Sendung nicht unter LQ und kann nicht transportiert werden.

Versteckte gefährliche Substanzen
Gewöhnliche Artikel, die gefährlich sind, von denen Sie dies nicht erwarten:
- Parfüm: Enthält brennbare Lösungsmittel
- E-Zigaretten und Verdampfer: Enthält giftige Flüssigkeiten und Lithiumbatterien
- Feuerlöscher: Zylinder unter sehr hohem Druck (Explosionsgefahr)
- Akne-Creme: Enthält ätzende Bestandteile
- Autobatterie: Gefahr eines Kurzschlusses und enthält ätzende Flüssigkeit
- Rum: Rum mit mehr als 70 % Alkohol ist eine hochentzündliche Flüssigkeit
Die häufigsten Fehler bei LQ-Sendungen:
- LQ darf nicht in Einzelverpackungen verschickt werden
- LQ darf 5 Liter / Kilo pro Innenverpackung nicht überschreiten (*)
- LQ darf keine Gefahrenklassenbezeichnung haben
- LQ darf nicht mehr als 30 Kilo pro Umverpackung wiegen
(*) pro Stoff und Verpackungsgruppe gibt es bestimmte Höchstmengen, jedoch nie mehr als 5 Liter / Kilo
Um gefährliche Güter und / oder Gegenstände gemäß ADR (LQ) befördern zu dürfen, muss eine Genehmigung bei dem jeweiligen Versanddienstleister beantragt werden. Erst wenn die Genehmigung erteilt ist, dürfen gefährliche Stoffe befördert werden. Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an den Versanddienstleister Ihrer Wahl.