Ziel: In diesem Artikel möchten wir Dir erklären, für welche Länder eine verlagerte Rechnung angefragt werden kann.
Wer kann eine verlagerte Rechnung beantragen?
Wir können Dir eine Rechnung ohne Umsatzsteuer aushändigen, wenn Dein Unternehmen außerhalb der Niederlande, Deutschland, Frankreich und Großbritannien mit einer gültigen Umsatzsteuer-Identifikationsnummer befindet.
Wir sorgen dafür, dass Du eine Rechnung ohne Umsatzsteuer erhältst und auf Deiner Rechnung vermerken, dass die Umsatzsteuer mit Deiner Umsatzsteuernummer verlagert wurde.
Für welche Länder kann die Umsatzsteuer verlagert werden?
Die Verlagerung gilt für folgende Länder:
- Österreich
- Italien
- Spanien
- Belgien
Für welche Länder kann die Umsatzsteuer nicht verlagert werden?
Die Verlagerung kann nicht für die folgenden Länder angefragt werden:
- Deutschland
- Niederlande
- Frankreich
- Großbritannien
Wenn Du die Steuer verlagern möchtest, wende Dich bitte an unserem Support.
Hinweis: Wenn Du die Umsatzsteuer verlagern willst, brauchst Du eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer, die vom VIES überprüft worden ist. Wenn Deine Nummer nicht verifiziert ist, können wir sie nicht bei den Steuerbehörden einreichen und die Umsatzsteuer wird weiterhin auf den Rechnungen berechnet.
Du musst dafür keine weiteren Änderungen vornehmen. Du erhältst alle zwei Wochen automatisch eine Rechnung.